Verwalterwechsel zum Jahresende: Woran Sie merken, dass es Zeit ist, und wie der Wechsel gelingt


Der Jahreswechsel ist der sauberste Zeitpunkt für eine neue Verwaltung. Fünf Warnzeichen und ein Fahrplan in vier Schritten.
Viele Eigentümer ärgern sich über ihre Verwaltung und bleiben trotzdem. Der Grund ist selten Zufriedenheit. Meist ist es die Sorge, dass ein Wechsel kompliziert wird. Aus zehn Jahren Berufspraxis in der WEG-Verwaltung weiß ich: Ein Wechsel ist gut planbar, wenn man rechtzeitig beginnt. Und rechtzeitig heißt jetzt, im Herbst.
Fünf Zeichen, dass es Zeit ist
Sie warten auf Antworten. E-Mails bleiben tagelang liegen, Rückrufe kommen nicht.
Die Abrechnung kommt spät oder ist nicht nachvollziehbar. Sie müssen nachfragen, um Ihre eigenen Zahlen zu verstehen.
Beschlüsse und Aufträge bleiben liegen. Die Reparatur ist seit Monaten beschlossen, passiert ist nichts.
Sie erfahren Dinge zufällig. Informationen über Ihr Haus kommen vom Nachbarn statt von der Verwaltung.
Sie haben keinen festen Ansprechpartner. Jedes Mal erklären Sie Ihr Anliegen von vorn.
Ein einzelner Punkt ist noch kein Grund zum Wechsel. Wenn Sie sich aber in drei oder mehr wiederfinden, lohnt sich ein Blick auf die Alternativen.
Warum der Jahreswechsel der beste Zeitpunkt ist
Das Wirtschaftsjahr der meisten Gemeinschaften und Mietobjekte ist das Kalenderjahr. Wechselt die Verwaltung zum 1. Januar, gibt es einen klaren Schnitt: Die Buchhaltung beginnt sauber, Konten und Unterlagen werden zu einem Stichtag übergeben, und niemand muss ein Jahr mitten im Lauf übernehmen.
Der Fahrplan in vier Schritten
Vertrag prüfen. Wie lange läuft der Verwaltervertrag, und welche Kündigungsfrist gilt? In einer Eigentümergemeinschaft kommt die Frage dazu, bis wann die Verwaltung bestellt ist.
Angebote einholen und vergleichen. Achten Sie nicht nur auf den Preis je Einheit. Fragen Sie, was in der Grundvergütung enthalten ist und wer Ihr Ansprechpartner sein wird.
Entscheiden. In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss über die neue Verwaltung. Als Vermieter entscheiden Sie selbst und kündigen den bisherigen Vertrag.
Übergabe organisieren. Die neue Verwaltung fordert Unterlagen, Kontostände und Verträge an und informiert Mieter und Dienstleister. Klären Sie dabei auch, wer die Abrechnung für das abgelaufene Jahr erstellt.
Wer zum 1. Januar wechseln möchte, sollte Schritt eins und zwei im Oktober erledigen. Im November fällt die Entscheidung, im Dezember läuft die Übergabe.
Mein Angebot
Ich habe meine Immobilienverwaltung bewusst klein aufgestellt: für kleine Eigentümergemeinschaften und private Vermieter in der Region Merzig und Saarlouis, die einen festen Ansprechpartner und nachvollziehbare Zahlen wollen.
Wenn Sie überlegen, ob ein Wechsel für Sie infrage kommt, sprechen wir unverbindlich darüber. Sie schildern mir Ihre Situation, ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann.
Erstgespräch vereinbaren: über das Kontaktformular auf dieser Seite oder per E-Mail an info@katrinfalkeimmobilienverwaltung.de.




Kommentare